SchwangerenvorsorgeWenn Sie ein Kind erwarten, steht Ihnen eine aufregende und spannende Zeit bevor. Ihr Körper wird sich verändern und Ihr Leben stellt Sie vor neue Herausforderungen. Damit Sie und Ihr Baby in der Zeit Ihrer Schwangerschaft optimal versorgt sind, gibt es die Schwangerenvorsorge. Ihre gynäkologische Praxis oder auch eine Hebamme überwachen mit verschiedenen Untersuchungen, wie sich Ihr Kind entwickelt, und begleiten Sie während der Schwangerschaft. So können Sie die Zeit bis zur Entbindung bestmöglich erleben.
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Häufige Fragen
Ja, die TK übernimmt die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft finden Ihre Untersuchungen im Abstand von vier Wochen statt. In den beiden letzten Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich dieser Abstand auf zwei Wochen.
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Die allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen umfassen die Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Kontrolle des Standes der Gebärmutter sowie der kindlichen Herztöne und die Feststellung der Lage des Kindes. Zusätzlich findet eine Blut- und Urinuntersuchung statt.
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Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft finden Ihre Untersuchungen im Abstand von vier Wochen statt. In den beiden letzten Monaten der Schwangerschaft verkürzt sich dieser Abstand auf zwei Wochen. Bei erhöhtem Überwachungsbedarf oder besonderen Risiken können zusätzliche Untersuchungen nötig werden.
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Sie erhalten alle Vertragsleistungen, die medizinisch notwendig sind. Welche Untersuchungen das genau sind, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Diese Leistungen werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Erhalten Sie eine Privatrechnung, ist eine Kostenbeteiligung leider nicht möglich.
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Nein, zusätzliche Untersuchungen wie Nackenfaltenmessung, Toxoplasmose-Test und 3D-Ultraschall gehören zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Sie selbst bezahlen.
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Ja, das geht.Allerdings erhält Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für die Vorsorge eine pauschale Vergütung für ein ganzes Quartal. Haben Sie die Vorsorge in diesem Quartal schon wahrgenommen, übernehmen manche Arztpraxen die Weiterbehandlung erst mit Beginn des nächsten Quartals.
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Für Leistungen, die mit Ihrer Schwangerschaft zusammenhängen, müssen Sie nichts dazu bezahlen. Auf der Verordnung wird dann "zuzahlungsfrei" angekreuzt. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn Sie wegen Schwangerschafts-Komplikationen im Krankenhaus behandelt werden müssen oder unabhängig von der Schwangerschaft Medikamente bekommen. Dann fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
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Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen, jeweils 1 pro Schwangerschafts-Drittel. Dafür tragen wir die Kosten.
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