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Darüber hinaus stehen verschreibungsfähige Fertigarzneimittel zur Verfügung, die Cannabinoide enthalten. Dabei handelt es sich um Sativex®, Canemes® und die Rezeptursubstanz Dronabinol. Eine Verschreibung von Sativex® und Canemes® war innerhalb der Zulassung auch vor der Gesetzesänderung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich, Dronabinol wurde in entsprechend gelagerten Einzelfällen erstattet.

Es existieren weitere Fertigarzneimittel (beispielsweise Marinol®), die in Einzelfällen aus dem Ausland importiert werden könnten. Davon wurde bislang jedoch selten Gebrauch gemacht.

  • Sativex® ist ein Mundspray, das Patienten mit Multipler Sklerose bekommen können. Zugelassen ist es für die Zusatzbehandlung von mittelschwerer bis schwerer Verkrampfung - der sogenannten Spastik - aufgrund von Multipler Sklerose. 
  • Canemes® ist eine Fertigarznei mit dem Wirkstoff Nabilon, die gegen Übelkeit und Erbrechen während der Chemotherapie erwachsener Patienten eingesetzt wird, wenn Krebspatienten auf andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ansprechen.
  • Dronabinol iist eine Substanz, die unter anderem gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien sowie gegen Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei Patienten mit HIV/AIDS verordnet wird. Dronabinol kann aber auch bei allen anderen Anwendungsgebieten im Rahmen des Cannabis-Gesetzes verordnet werden. In Deutschland steht Dronabinol lediglich als Rezepturarzneimittel zur Verfügung. Apotheker bereiten das entsprechende Medikament individuell zu.