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Rückenschmerzen treten oft aus heiterem Himmel auf und sind mit Muskelverspannungen und Bewegungseinschränkungen verbunden. Ausgelöst werden die Schmerzen häufig durch 

  • Bewegungsmangel,
  • eine verspannte oder schwache Rückenmuskulatur,
  • Fehlbelastung,
  • eine ungünstige Körperhaltung,
  • schwere oder einseitige körperliche Arbeit,
  • langes Sitzen,
  • psychische Belastungen oder
  • äußere Gewalteinwirkung, z. B. ein Schleudertrauma.

Infolgedessen kann es zu sogenannten Blockaden kommen, bei denen die Chirotherapie in vielen Fällen Abhilfe schaffen kann. Dabei handelt es sich um ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes Diagnose- und Behandlungskonzept. Die Bezeichnung Chirotherapie leitet sich vom altgriechischen Wort cheir ab, auf Deutsch Hand, da Diagnostik und Therapie mit den Händen und ohne Geräte stattfinden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie dazu beraten, ob dieses Behandlungskonzept für Sie infrage kommt. Denn entscheidend für die Wahl einer passenden Therapie ist die eigentliche Schmerzursache.

Wirbelblockaden verstehen

Die Wirbel im Rücken werden unter anderem durch Bänder zusammengehalten. Wenn sich diese überdehnen, können sich die Wirbel nicht mehr im üblichen Ausmaß bewegen, was den gesunden Nervenfluss an dieser Stelle beeinflussen kann. Zunächst gleicht häufig die umliegende Muskulatur die Blockierung noch aus, wodurch es wiederum zu einer Schonhaltung kommen kann. Diese begünstigt jedoch weitere Verspannungen, die dann zum Beispiel zu Atembeschwerden, Schwindel oder Kopfschmerzen führen können. 

Behandlung mit den Händen

Die Chirotherapeutin oder der Chirotherapeut ertastet mit den Händen mögliche Blockaden und Muskelverspannungen, um die Ursache für die Schmerzen zu lokalisieren. Außerdem wird stets die Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten betrachtet. Daher gehört zur Untersuchung auch ein ausführliches Anamnesegespräch. Denn nicht immer ist direkt ersichtlich, woher genau die Beschwerden kommen. 

Anschließend behandelt die Therapeutin oder der Therapeut die betroffenen Gelenke mithilfe spezieller Handgrifftechniken. Infolgedessen kann es zu harmlosen Nebenwirkungen wie Muskelkater oder einer vorübergehenden Schmerzzunahme kommen. 

Mobilisation und Manipulation

Die Mobilisation ist eine besonders sanfte Methode, um die Beweglichkeit der Gelenke wiederherzustellen. Dabei wird das betroffene Gelenk langsam und behutsam bewegt, mit nach und nach höherer Geschwindigkeit und zunehmendem Druck. 

Eine weitere Behandlungsmethode ist die Manipulation. Dabei dehnt die Therapeutin oder der Therapeut das Gelenk durch kleine, ruckartige Bewegungen. Da es durch das Platzen kleiner Gasbläschen zu Knackgeräuschen kommen kann, wird diese Methode umgangssprachlich auch als Einrenken bezeichnet. Tatsächlich wird das Gelenk aber nicht eingerenkt, sondern seine normale Beweglichkeit wiederhergestellt.

Möglichkeiten und Grenzen der Chirotherapie

Chirotherapie kann bei Rückenschmerzen für die notwendige Entlastung sorgen. Sie gilt als anerkannte Behandlungsform und kann medikamentöse und operative Therapien erfolgreich ergänzen. Sowohl bei der Mobilisation als auch bei der Manipulation gehen die Bewegungen nicht über die natürlichen Grenzen des Gelenks hinaus. Diese Methoden können daher in der Regel bedenkenlos angewandt werden.

Es gibt allerdings auch Befunde, bei denen eine chirotherapeutische Behandlung nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgen sollte. So beispielsweise bei

Aus diesem Grund wird bei der Suche nach der passenden Therapie zunächst sorgfältig abgeklärt, wodurch die Beschwerden verursacht werden. Liegt ein Wirbelbruch vor, darf keine chirotherapeutische Behandlung stattfinden.

Chirotherapie ist nicht gleich Chiropraktik

"Bei der Chirotherapie legen ausschließlich Ärzte Hand an", erklärt Petra Rudnick vom TK-Ärztezentrum . In einer speziellen Ausbildung lernen Medizinerinnen und Mediziner die entsprechenden Handgriffe und erlangen damit die Zusatzbezeichnung "Chirotherapie" oder "Chirotherapie/manuelle Medizin". Nur sie dürfen diese Bezeichnung führen: "Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und die Ausbildung standardisiert und einheitlich", so Rudnick.

Die Weiterbildung zur Chiropraktikerin beziehungsweise zum Chiropraktiker hingegen steht auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern offen, unterliegt aber keiner einheitlichen Regelung hinsichtlich des Ausbildungsumfangs und der Inhalte.