Das offizielle DiGA-Verzeichnis

Das offizielle DiGA-Verzeichnis finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Verzeichnis sind alle DiGA enthalten, die von der TK erstattet werden dürfen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung einer DiGA die vorgesehene Diagnose benötigen. Ebenso muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei manchen DiGA bestimmte Diagnosen ausschließen, bei denen eine Nutzung der DiGA nicht erfolgen darf. Die Indikationen und die sogenannten "Kontraindikationen" finden Sie in dem verlinkten DiGA-Verzeichnis. Lassen Sie sich die DiGA am besten direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnen, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Digitale Angebote der TK

Für einen sofortigen Therapiestart können Sie für viele Diagnosen auch ein digitales TK-Angebot nutzen. Hierfür benötigen Sie keine Verordnung oder einen Diagnosenachweis. Unsere digitalen Angebote haben zudem weitere Vorteile, zum Beispiel eine längere Nutzungsdauer.

In der folgenden Liste mit Erkrankungen finden Sie sowohl die TK-eigenen Angebote als auch die dafür zugelassenen DiGA.