StartseiteGesundheit fördernFrüherkennungZahnvorsorgeWie oft zum Zahnarzt?
Wie oft zum Zahnarzt?
Grundsätzlich gilt: Sie können zweimal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen.
Auch wenn Sie eine Totalprothese tragen, sollten Sie regelmäßig Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt aufsuchen. Dort wird die Funktion der Prothese überprüft und rechtzeitig erkannt, wenn die Mundschleimhaut erkrankt ist.Das Bonusheft Wer seine Zähne konsequent pflegt und regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht, wird mit einem Bonus belohnt. Der Zuschuss zum Zahnersatz von der TK fällt dann um einige Prozentpunkte höher aus.ErwachseneDie Praxis bestätigt die Untersuchung in dem Bonusheft für Zahngesundheitsuntersuchungen. Als regelmäßig gilt mindestens eine Untersuchung im Kalenderjahr, auch bei Vollprothesenträgern. Alternativ kann die Untersuchung auch digital in der elektronischen Patientenakte dokumentiert werden.Kinder und JugendlicheKindern ab sechs Jahren können bis zu ihrem 18. Geburtstag zwei Zahn-Prophylaxe-Sitzungen jährlich wahrnehmen - eine pro Halbjahr. Zwischen zwei Untersuchungen muss ein Abstand von vier Monaten liegen.Um später einen Bonus zu erhalten, müssen Kinder ab dem Alter von zwölf Jahren eine Vorsorgeuntersuchung pro Halbjahr durchführen lassen. Die Praxis trägt die Untersuchungen ins Bonusheft ein oder in die digitale Patientenakte.Bestätigung der VorsorgeuntersuchungenWahrgenommene Termine können auch nachträglich im Bonusheft bestätigt werden. Vor einem Zahnarztwechsel empfiehlt es sich, das Bonusheft vollständig ausfüllen und abstempeln zu lassen.
Weitere Informationen zum Zahn-Bonusheft Wozu dient das Bonusheft beim Zahnarzt? Wo bekomme ich das Bonusheft für Zahnvorsorgeuntersuchungen? Was tun, wenn ein Stempel im Zahnarzt-Bonusheft fehlt?
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