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TK-Tarif KG Künstler und Publizisten Diesen Tarif können Sie wählen, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind.
Auf einen BlickIm TK-Tarif KG Künstler und Publizisten erhalten Sie Ihr gewähltes Krankengeld ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.Bei vollstationären Behandlungen erhalten Sie Ihr gewähltes Krankengeld bereits ab dem 1. Tag.Das Krankengeld ist frei wählbar (30-130 €/Tag in 5-€-Schritten), darf aber 70 % Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens nicht überschreiten.Je 5-Euro kalendertäglichem Krankengeld zahlen Sie einen monatlichen Beitrag von 2,10 €.Die Tariflaufzeit beträgt drei Jahre. Eine vorzeitige Kündigung des Tarifs ist nur in besonderen Fällen möglich. Auch Ihre TK-Mitgliedschaft können Sie während dieser Zeit nicht kündigen. Wenn der Tarif nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch jeweils um ein Jahr. Tarifinformation - TK-Tarif KG Künstler und Publizisten PDF, 86 kB, Downloadzeit: eine Sekunde Eckpunkte des TK-Tarifs KG Künstler und Publizisten
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Techniker Krankenkasse
20901 Hamburg
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Teilnahmeerklärung TK-Tarif KG Künstler und Publizisten PDF, 762 kB, Downloadzeit: eine Sekunde Wir helfen Ihnen gerne weiter
Bei Fragen zum Tarifabschluss rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 040-460 66 10 10 an.
Gesetzliches Krankengeld Einige unserer Tarife können Sie nur wählen, wenn Sie sich bereits mit gesetzlichem Krankengeld versichert haben.
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