Wir kümmern uns um die Kündigung
Wenn Sie bisher bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, erhalten Sie nach Beantragung der Mitgliedschaft bei der TK ein Schreiben zur Vorlage bei Ihrer bisherigen Versicherung, damit diese eine Beendigung durch Ihre Kündigung prüfen kann.
Wenn Sie selbst gekündigt haben, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung so lange versichert, bis die Mitgliedschaft bei der TK beginnt. Es wird in diesem Fall natürlich keine Versicherungslücke entstehen.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate und gilt für alle Pflicht- und freiwillige Versicherten. Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich. Dabei müssen Sie jedoch die Kündigungsfristen beachten.