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Cannabis bei medizinischer Anwendung Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.
Fachärztinnen und Fachärzte mit einer der nachfolgenden Qualifikation dürfen seit dem 17.10.2024 Cannabis ohne Genehmigung der Krankenkasse verordnenAllgemeinmedizinAnästhesiologieFrauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische OnkologieInnere MedizinInnere Medizin und AngiologieInnere Medizin und Endokrinologie und DiabetologieInnere Medizin und GastroenterologieInnere Medizin und Hämatologie und OnkologieInnere Medizin und InfektiologieInnere Medizin und KardiologieInnere Medizin und NephrologieInnere Medizin und PneumologieInnere Medizin und RheumatologieNeurologiePhysikalische und Rehabilitative Medizin oderPsychiatrie und PsychotherapieAuch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen können Cannabis ohne Genehmigung verordnen, wenn sie eine der folgende Zusatzbezeichnungen habenGeriatrieMedikamentöse TumortherapiePalliativmedizinSchlafmedizinSpezielle Schmerztherapie
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