Ihre Patientenrechte
Das Patientenrechtegesetz bündelt Ihre Rechte als Patientin oder Patient. Mit Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie darüber hinaus für den Fall vorsorgen, dass Sie sich wegen einer Krankheit oder eines Unfalls selbst nicht mehr äußern können.
Ihre Rechte als Patient
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung