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Ihre Pati­en­ten­rechte

Das Patientenrechtegesetz bündelt Ihre Rechte als Patientin oder Patient. Mit Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie darüber hinaus für den Fall vorsorgen, dass Sie sich wegen einer Krankheit oder eines Unfalls selbst nicht mehr äußern können.