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Startseite Krankheit & Behandlungen Erkrankungen Behandlungen & Medizin Patientenrechte
Patientenrechte Wie und worüber muss Sie Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Was gehört in die Patientenakte - und was nicht? Antworten auf diese Fragen und mehr gibt das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Indem Sie Ihre Rechte als Patient kennen, können Sie Ihre Behandlung selbstbewusst mitgestalten.
Ihre Patientenrechte Das Patientenrechtegesetz bündelt Ihre Rechte als Patientin oder Patient. Mit Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie darüber hinaus für den Fall vorsorgen, dass Sie sich wegen einer Krankheit oder eines Unfalls selbst nicht mehr äußern können.
Ihre Rechte als Patient Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Patientensicherheit und Behandlungsfehler
Patientensicherheit
Gemeinsam wollen wir die Sicherheitskultur in der Versorgung stärken. Daran arbeiten alle Behandlungsteams.
Für Ihre Gesundheit und Sicherheit
Tipps zur Patientensicherheit: Damit Sie gesund bleiben, aber auch im Krankheitsfall eine sichere und erfolgreiche Therapie erhalten.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.