Kontakt
StartseiteKrankheit & BehandlungenIndividuelle Gesundheitsleistungen
Individuelle GesundheitsleistungenDas sollten Sie beachten, wenn Ihnen zusätzlichen Untersuchungen oder Behandlungen angeboten werden, die Sie selbst zahlen müssen. 
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Sie daher in der Praxis selber zahlen müssen. Sie werden Ihnen bei Ihrer Ärztin oder beim Arzt zum Beispiel über Prospekte, Fernsehen oder im persönlichen Gespräch zusätzlich zu den Vertragsleistungen angeboten.Äußern Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gegenüber den Wunsch nach einer speziellen IGeL, lassen Sie sich im persönlichen Gespräch über den Nutzen beraten. Es gibt durchaus auch IGeL, über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen und die mit Risiken verbunden sein können.Beispiele für IGeL sind Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung des grünen Stars (Glaukom), des Prostatakrebses (PSA-Screening) sowie die Professionelle Zahnreinigung.

Es gibt kein unabhängiges Gremium, das die Qualität und Angemessenheit von IGeL kontrolliert und wissenschaftlich absichert. Denken Sie bitte immer daran, dass das bestehende Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Behandlungen abdeckt, einschließlich der erforderlichen Diagnostik.

Theoretisch kann eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen so gut wie jede ärztliche Leistung als IGeL anbieten, wenn sie oder er die Leistungen nicht über die TK-Gesundheitskarte abrechnen darf - etwa weil seine Qualifikation oder die Praxisausstattung nicht den Anforderungen der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses genügt.
Sie fragen sich, welche IGeL wirklich sinnvoll sind?Im IGeL-Monitor finden Sie verständliche und wissenschaftlich geprüfte Bewertungen - von nützlich bis eher schädlich.
Das können Sie tun, wenn Ihnen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten wirdJede Leistung, die Ihnen zusätzlich zur Vertragsbehandlung als Privatleistung angeboten wird, sollten Sie sich genau erklären lassen.Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt,welchen Nutzen die Methode für Sie hat,wie gut die Methode geprüft ist,welche Risiken mit der Methode verbunden sind,welche Folgen sich für Sie aus einem "positiven" oder "negativen" Untersuchungsergebnis ergeben,welche Kosten entstehen,warum die Leistung keine Kassenleistung ist.Erbitten Sie sich Bedenkzeit und informieren Sie sich zunächst selbst.Bitten Sie um ein schriftliches Angebot beziehungsweise einen Kostenvoranschlag, der den genauen Rahmen der IGeL und die damit verbundenen Kosten enthält.Treffen Sie auf keinen Fall vorschnell eine Entscheidung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. IGeL-Leistungen sind niemals dringend!Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht über Sinn und Zweck der Unterschrift informiert sind.Lassen Sie sich vor Inanspruchnahme einer Zusatzleistung von der TK beraten.
Übernimmt die TK die Kosten für eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)?Die Kosten für IGeL dürfen wir nicht übernehmen (wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen übrigens auch nicht). Für diese Leistungen erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die wir nicht erstatten können.Einige zusätzliche Leistungen haben wir in unsere Satzung aufgenommen - so können wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Wir übernehmen zum Beispiel die Kosten füralternative Arzneimittel,Hautkrebsvorsorge für unter 35Jährige,osteopathische Behandlungen oderReiseschutzimpfungen.Welche zusätzlichen Leistungen wir in unsere Satzung aufnehmen, entscheidet unser Verwaltungsrat. Er setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten zusammen.
Übernimmt die TK die Kosten für die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung?Ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung gehören die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung oder das Glaukom-Screening zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dafür dürfen wir keine Kosten übernehmen.Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann die Augeninnendruckmessung oder Untersuchung des Augenhintergrundes nur dann direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte abrechnen, wenn bei Ihnenaus ärztlicher Sicht ein Verdacht auf eine Glaukom-Erkrankung vorliegt und die Untersuchung medizinisch notwendig ist odereine Folgeuntersuchung zur Verlaufskontrolle erforderlich ist.Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.Eine ausführliche medizinische Einschätzung zur Glaukom-Untersuchung bietet Ihnen der IGeL-Monitor.
Übernimmt die TK das PSA-Screening (Prostata)?Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann den PSA-Test direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte abrechnen, wenn bei Ihnen aus ärztlicher Sicht ein Verdacht auf ein Prostatakarzinom vorliegt oder die Untersuchung zur Verlaufskontrolle eines Prostatakarzinoms medizinisch erforderlich ist.In allen anderen Fällen ist der PSA-Test eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Dafür dürfen wir keine Kosten übernehmen.Eine ausführliche medizinische Einschätzung zum PSA-Test bietet Ihnen der IGeL-Monitor.
Bezahlt die TK einen Brust-Ultraschall im Rahmen der Krebsfrüherkennung?Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Brustultraschall-Untersuchung auf Ihren Wunsch durchführt, berechnet sie oder er die Kosten privat. Eine Kostenbeteiligung durch die TK ist dann nicht möglich. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedoch feststellt, dass die Untersuchung medizinisch notwendig ist, zum Beispiel zum Ausschluss einer Krankheit, rechnet sie oder er die Kosten über die TK-Gesundheitskarte ab.Ausführliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu möglichem Nutzen und Schaden eines Brustultraschalls finden Sie im IGeL-Monitor auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Übernimmt die TK die Kosten für die Knochendichtemessung?Die Knochendichtemessung mithilfe des DXA-Verfahrens (2 Röntgenaufnahmen mit unterschiedlicher Energie) kann nur in bestimmten Fällen über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden: Bei Patient:innen, die einen Bruch ohne offensichtlichen Grund erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht.Zur Optimierung der Therapie-Entscheidung, wenn wegen konkreter Befunde eine Osteoporose medikamentös behandelt werden soll. In diesem Fall kann die Untersuchung frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden. Ausnahme: Wenn wegen besonderer therapierelevanter Befunde eine frühere Untersuchung erforderlich istBitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob Sie zur Abrechnung über die Versichertenkarte berechtigt sind.In allen anderen Fällen können wir keine Kosten übernehmen.Wissenswertes über die Knochendichtemessung finden Sie auch in folgendem Artikel:Knochendichtemessung - eine Entscheidungshilfe
Wer entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?Das macht der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA.  Dieser Ausschuss besteht aus unparteiischen Mitgliedern, Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen und sogenannten "Leistungserbringern". Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Therapeut:innen, Hilfsmittelanbieter und viele mehr. Sie alle entscheiden gemeinsam darüber, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als vertragsärztliche Leistung erbracht und damit von den Kassen bezahlt werden dürfen.Leistungen, die von diesem Gremium abgelehnt wurden oder zu denen noch keine Entscheidung gefällt wurde, werden häufig als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) angeboten.
Wir nutzen CookiesPrivatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.