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Vorsorge für den Notfall: Patientenverfügung
Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass Menschen ihre Wünsche oder Vorstellungen nicht mehr äußern können. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor und legen Ihren Willen schriftlich fest.
Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie beschreiben darin, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer solchen Situation wünschen und welche nicht.Was ist eine Patientenverfügung?Ihre Patientenverfügung soll Ihren Willen so klar wie möglich zum Ausdruck bringen. Ebenso muss klar aus ihr hervorgehen, für welche Situationen sie gilt. Wollen Sie zum Beispiel nur Vorkehrungen für Ihr Sterben treffen? Oder auch für Situationen, in denen Ihr Gehirn so stark geschädigt ist, dass Sie sich Ihrer selbst nicht mehr bewusst sind und keine Entscheidungen mehr treffen können? Oder möchten Sie eine Regelung treffen für den Fall, dass Sie im Endstadium einer schweren Erkrankung künstlich ernährt werden müssten?Wer dauerhaft nicht mehr bei Bewusstsein ist, kann nicht mehr in eine Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Entscheidungen treffen dann andere: nämlich diejenigen, die durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung oder durch eine Bestellung vom Betreuungsgericht zum Betreuer oder zur Betreuerin bestimmt sind.So können Angehörige Betreuende sein, müssen es aber nicht - vor allem, wenn das Gericht über die Betreuung entschieden hat. Um rechtzeitig eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, gibt es Formulare, die Sie kostenlos im Internet herunterladen können.Die Betreuer:innen sind per Gesetz verpflichtet, sich am mutmaßlichen Willen der oder des Kranken zu orientieren. Das ist nicht immer leicht, vor allem, wenn Betreuer:in und Patient:in vorher nicht darüber gesprochen haben.Ist eine Patientenverfügung immer bindend?Ja. Kommt es tatsächlich zu einer Situation, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können, ist eine wirksame Patientenverfügung bindend. Wirksam bedeutet in dem Fall, dass die Verfügung bestimmte Kriterien erfüllen muss (siehe unten). Ärzt:innen und Pflegekräfte sind verpflichtet, die Verfügung umzusetzen. Das ist Ihr Recht. Und zwar auch dann, wenn Sie dadurch schneller sterben sollten oder wenn die Krankheit, an der Sie leiden, grundsätzlich heilbar wäre. Sobald Sie die Patientenverfügung widerrufen haben, ist sie nicht mehr bindend. Auch der Betreuer oder die Betreuerin hat Ihren Willen zu beachten und dafür zu sorgen, dass dieser umgesetzt wird. Denn mit Ihrer Patientenverfügung übernehmen Sie selbst die Verantwortung für die Folgen, wenn Ärzt:innen und Pflegekräfte Ihren Wünschen nachkommen. Wird Ihr Wille missachtet, kann dies eine strafbare Körperverletzung darstellen.Was per Gesetz verboten ist, können Sie allerdings auch mit einer Patientenverfügung nicht erzwingen, etwa die Tötung auf Verlangen.Wann sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?Dafür ist kein Zeitpunkt zu früh. Denn wann jemand beispielsweise einen Unfall mit schweren Folgen erleidet, lässt sich nicht vorhersagen. Wenn Sie sich zu einer größeren OP im Krankenhaus anmelden, werden Sie standardmäßig nach Ihrer Patientenverfügung gefragt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall sehr gering ist, wissen die Ärzt:innen dann sofort, was Sie in dieser Situation wünschen und müssen nicht mehr nach einer bevollmächtigten Person suchen.Kann ich meine Patientenverfügung ändern?Ja. Ihre Patientenverfügung sollten Sie sogar regelmäßig daraufhin überprüfen, ob diese noch Ihre aktuellen Wünsche und Vorstellungen wiedergibt. Wenn Sie also zum Beispiel Erfahrungen mit dem Sterben anderer gemacht haben, bietet es sich an, die eigenen Festlegungen zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Ihre Änderungen sollten Sie dann mit Datum unterschreiben.Bedenken Sie auch: Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Fall des Falles auch gefunden wird. Daher sollten Sie am besten immer einen Hinweis bei sich tragen, wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Die bevollmächtigte Person sollte dann wissen, wo die Originale der Vorsorgedokumente aufbewahrt werden.Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?Sie können Ihre Patientenverfügung zum Beispiel im Zentralen Vorsorgeregister, einer Einrichtung der Bundesnotarkammer, kostenpflichtig registrieren lassen. So können Sie verhindern, dass ein Betreuer gerichtlich bestellt wird, obwohl Sie bereits eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben. Denn eine Anfrage bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen möglich.Bei der Nutzung eines kostenpflichtigen Hinterlegungsservices, den einige auf das Thema spezialisierte Anwälte, Notare und Vereine anbieten, können Sie zudem ein entsprechendes Hinweiskärtchen erhalten. Auf dem Kärtchen ist dann vermerkt, in welcher Kanzlei oder bei welchem Verein Sie Ihre Patientenverfügung mit Angabe der Bevollmächtigten hinterlegt haben. Oftmals lassen sich die Dokumente dort unter einer Notfall-Rufnummer zu jeder Zeit - auch feiertags und am Wochenende - vom Krankenhaus anfordern.Patientenverfügung erstellenAuf der Seite der Verbraucherzentrale haben Sie die Möglichkeit, online eine Patientenverfügung zu erstellen.Patientenverfügung online erstellen
Weitere Informationen zu: Bundesministerium für Gesundheit - Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Bundesministerium für Justiz, Broschüre "Patientenverfügung", Stand 12/2012
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