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Die TK hilft bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler kann Betroffene stark belasten. Möglicherweise ist Ihr Vertrauen in die Ärztin oder den Arzt erschüttert, und Sie leiden unter einem Schaden. In der Regel müssen Sie beweisen, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie falsch behandelt hat und dass Ihre Beschwerden auf diesen Fehler zurückzuführen sind. Dabei können Sie sich auf die Hilfe der TK verlassen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie.
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Julian Habermann, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbH"First do no harm" lautet der oberste Grundsatz jeder medizinischen Behandlung. 24 Prozent der Versicherten vermuten, dass sie in den letzten zehn Jahren mindestens einmal fehlerhaft behandelt wurden - doch nur ein Drittel von ihnen meldet ihren Verdacht. Dabei ist die TK Ihr zentraler Ansprechpartner rund um das Thema Behandlungsfehler . Das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 verpflichtet Krankenkassen, Versicherte bei Behandlungsfehlern zu unterstützen. Die TK tut dies freiwillig bereits seit 1998 und verfügt über langjährige Erfahrung. Die Techniker gibt unter anderem selbst Gutachten in Auftrag oder klagt gegen Leistungserbringer. Sie klärt Fehler auf, um Ihre Versorgung sicherer zu gestalten.
Expertinnen und Experten beraten Sie gerneInformieren Sie die TK-Expertinnen und Experten für Medizinrecht und lassen Sie sich beraten, bevor Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sprechen. Sie erreichen sie telefonisch unter 040 460 66 12 140 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de.Sie können der TK Ihren Verdacht auch online schildern, indem Sie den
Wegweiser Behandlungsfehler starten. Die TK-Expertinnen und Experten geben Auskunft über Ihre Rechte und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen. Sie helfen Ihnen, wichtige Fragen bezüglich Ihrer individuellen Situation zu beantworten - zum Beispiel, ob der Verdacht plausibel ist, wann Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen sollten und wie Sie einen Konflikt klären. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auch in der TK-Broschüre " Behandlungsfehler - ein Leitfaden für Patienten".
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem ArztSprechen Sie offen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihren Verdacht und holen Sie bei Bedarf eine medizinische Zweitmeinung ein. Lassen Sie sich beim Gesprächstermin wenn möglich begleiten und notieren Sie den Inhalt und das Ergebnis. Die TK gibt Ihnen online weitere Tipps für ein gut vorbereitetes Arztgespräch . Informieren Sie die TK-Expertinnen und Experten über den Ausgang des Gesprächs.Zusätzlich können Sie Rat bei einer Patientenberatungsstelle suchen, beispielsweise bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen (BAGP).Die TK prüft Ihren VerdachtOb ein Behandlungsfehler vorliegt und Schäden verursacht hat, darüber gibt in der Regel ein unabhängiges medizinisches Gutachten Auskunft. Ein solches kann die TK beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) kostenlos für Sie in Auftrag geben. Sie können individuelle Fragen formulieren, die die Gutachterinnen und Gutachter mit einbeziehen. Schildern Sie der Gutachterin oder dem Gutachter den Behandlungsverlauf in einem Gedächtnisprotokoll. Stellen Sie dabei klar, worin genau Sie einen Behandlungsfehler vermuten. Wichtige Fragen , die Sie dabei berücksichtigen sollten, finden Sie auf der Website der TK. Wichtig ist auch, dass für ein Gutachten alle relevanten Behandlungsunterlagen vorliegen. Auf Ihren Wunsch kann die TK für Sie den Schriftverkehr mit Ärztinnen, Therapeuten oder Kliniken übernehmen und Dokumente anfordern. Die TK prüft für Sie, ob die Unterlagen vollständig sind. Informationen zur erforderlichen Schweigepflichtentbindung erhalten Sie von den TK-Expertinnen und Experten. In der Regel dauert es ein halbes Jahr, bis das Gutachten der TK vorliegt und Sie Bescheid bekommen. Die TK prüft es und kann eventuell Nachbesserungen verlangen. Sie macht Ihnen das Gutachten verständlich. Bestätigt das Gutachten Ihren Verdacht, helfen die TK-Expertinnen und Experten Ihnen, mögliche Aussichten auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld einzuschätzen.Wenn Sie sich außergerichtlich einigen wollen, können Sie auch selbst ein Gutachten bei einer Schlichtungsstelle der Landesärztekammer in Auftrag geben. Die Bearbeitungszeit beträgt dann etwa 12 bis 18 Monate. Falls Sie den Konflikt in einem Schlichtungsverfahren nicht beilegen können, können Sie immer noch vor Gericht gehen. Ihre Anwaltskosten kann die TK nicht übernehmen, aber sie steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Für alle Fälle: Führen Sie ein Patiententagebuch! Ihre persönlichen Beobachtungen können eine wichtige Rolle spielen, wenn Sie einen Behandlungsfehler nachweisen möchten. Notieren Sie vorbeugend, wer Sie wann, wo und wie behandelt hat - vor allem bei Krankenhausaufenthalten oder längeren Behandlungen. Skizzieren Sie Inhalte von Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten oder Pflegepersonal. Halten Sie wichtige Erlebnisse oder ungewöhnliche Beobachtungen wenn möglich sofort fest.
PatientensicherheitErfahrungsbericht von einem Betroffenen
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Informiert und selbstbestimmt. Ratgeber für Patientenrechte, 10.2019. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte_10-2019.pdf (abgerufen am: 05.07.2021).Techniker Krankenkasse (TK): Behandlungsfehler. Ein Leitfaden für Patienten, 01.2018. URL: https://www.tk.de/resource/blob/2023318/a26556869ee28a4b8b7a5fd6b1ab6094/tk-broschuere-behandlungsfehler-data.pdf (abgerufen am: 05.07.2021).Techniker Krankenkasse (TK): Ich vermute, dass ich falsch behandelt wurde. Wie gehe ich weiter vor? URL: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/arzt-und-krankenhausbesuch/behandlungsfehler/haeufigste-fragen-zu-behandlungsfehlern/vorgehen-behandlungsfehler-anzeigen-2008778 (abgerufen am: 05.07.2021).
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