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Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beitrag und Beitragssätze TK-Beitragssatz 2026
TK-Beitragssatz 2026 Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2026 mit 2,69 Prozent weiter deutlich unter dem Marktdurchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen - und das bei überdurchschnittlichen Leistungen. Das hat der Verwaltungsrat der TK am 19. Dezember 2025 beschlossen. Der TK-Beitragssatz beträgt damit 17,29 Prozent. 
TK-Beiträge 2026Die Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge individuell fest. Aufgrund unserer schlanken Strukturen und geringen Verwaltungskosten gehören wir weiterhin zu den preisgünstigsten gesetzlichen Krankenkassen.  
Unterschied zwischen amtlichem Zusatzbeitragssatz und dem Durchschnitt im Markt
Der amtliche, gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe, der sich auf die geschätzten Ausgaben aller Krankenkassen bezieht. 
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den amtlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben. Viele Kassen lagen aber schon 2025 deutlich darüber: der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz lag bereits 2025 bei durchschnittlich 2,9 Prozent. Der tatsächliche Durchschnitt am Markt 2026 wird höher als der amtliche Zusatzbeitragssatz sein. 
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Alle Beitragssätze 2026 auf einen Blick
SozialversicherungBeitragssatzArbeitgeberanteil
Krankenversicherung: TK-Beitragssatz17,29 %8,645 %
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %7,3 %
TK-Zusatzbeitragssatz2,69 %1,345 %
Ermäßigter Beitragssatz*14,0 %7,0 %
Pflegeversicherung** 3,6 %1,8 % ***
Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 %0 %
Rentenversicherung18,6 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %
* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** in Sachsen: 1,3 %
Beitragssätze 2025 zum Nachlesen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2025 Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der RenteDer TK-Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen Beitragsrechner für Arbeitnehmer:innen Beitragsrechner für Auszubildende Versichert als Schüler:in oder Auszubildende Selbstständige Beitragsrechner für Selbstständige Vorläufige Festsetzung der Beiträge Versichert als Selbstständige Beiträge für StudierendeDer Beitrag liegt ab 01.01.2025 bei monatlich 110,38 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 35,91 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 30,78 Euro.Mehr zum Thema: monatliche Beiträge für Studierende Häufige Fragen von Studierenden Freiwillig Versicherte Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner , Studierende , Selbstständige , Beamte , Kinder , während der Elternzeit oder ohne Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Regelungen für die Berechnung des Beitrages bei einer freiwilligen Versicherung. Gehen Sie einfach auf den passenden Link für weitere Informationen.Rentnerinnen und Rentner Beiträge im Ruhestand
Weitere Informationen Häufige Fragen zu den Beiträgen und zum TK-Zusatzbeitragssatz Häufige Fragen zur Familienversicherung TK-Firmenkundenportal
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