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Trifft Ihr Beitrag zu spät auf dem Konto der TK ein, erhebt die TK Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren. Diese orientieren sich am Verwaltungsvollstreckungsgesetz (§ 19 Abs. 2 VwVG). Das Gesetz sieht bei Zahlungsverzug folgende Staffelung der Gebühren vor.

Weitere Details

Übersicht Mahngebühren

Mahnbetrag

Mahngebühren (in Euro)

bis 1.000 Euro

5 Euro

von 1.001 Euro
bis 29.999 Euro

0,5 Prozent des Mahnbetrags

ab 30.000 Euro

150 Euro

Die Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.

Außerdem kann es zu Leistungseinschränkungen kommen. Wenn Sie mit Ihrem Beitrag zum Beispiel mehr als einen Monat im Rückstand sind und bereits eine Mahnung von der TK erhalten haben, haben Sie nur noch Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen und auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.