Nein.
Das liegt daran, dass es sich bei diesen Behandelnden weder um Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte noch um medizinisches Hilfspersonal handelt.
Nein.
Das liegt daran, dass es sich bei diesen Behandelnden weder um Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte noch um medizinisches Hilfspersonal handelt.