Ja. Bei Vertragsärztinnen und -ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie" kann die Behandlung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.  

Wenn Sie zu Physiotherapeut:innen mit einer entsprechenden Zusatzausbildung gehen, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung für Heilmittel . Hier fallen gegebenenfalls Zuzahlungen an. 

Weitere Details

Vertragsarzt-Praxen finden Sie über den  TK-Ärzteführer .

Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik finden Sie  hier.