Bitte reichen Sie uns dafür das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ein. Diese Bescheinigung bekommen Sie von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. Das können Sie ganz bequem über "Meine TK" erledigen. Oder Sie senden uns die Bescheinigung per Post. Ein Bild vom Mutterpass reicht nicht aus.

Die "Ausfertigung für die Krankenkasse" gilt als Antrag für das Mutterschaftsgeld.

Weitere Details

Wenn Sie uns die Bescheinigung zusenden, ergänzen Sie die Ausfertigung für uns bitte um Ihre eigenen Angaben (zum Beispiel Ihre aktuelle Kontonummer und Ihren aktuellen Arbeitgeber) und senden Sie sie unterschrieben an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Wichtig: Bescheinigung rechtzeitig einreichen

Damit Sie das Mutterschaftsgeld pünktlich erhalten, schicken Sie uns Ihre Bescheinigung am besten noch vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

Beschäftigte geben die zweite Ausfertigung "für die Versicherte" bitte beim Arbeitgeber ab. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wendet sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Restzahlung nach der Geburt

Den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes. 

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