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Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich gezahlt? Die Höhe Ihres Mutterschaftsgelds hängt unter anderem davon ab, was Sie beruflich machen. Die verschiedenen Varianten erklären wir Ihnen hier.
1. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich als Arbeitnehmerin?Wer hat Anspruch?Arbeitnehmerinnen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.Wie viel zahlt die Krankenkasse?Maximal 13 EUR am Tag zahlt die Krankenkasse während der Mutterschutzfrist.Bekomme ich einen Arbeitgeber-Zuschuss?Ja, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, der den Unterschied zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem vorherigen Nettoverdienst ausgleicht.Wie hoch ist der Gesamtbetrag?Durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeber-Zuschuss können Arbeitnehmerinnen einen Gesamtbetrag von bis zu ihrem vorherigen Nettoverdienst erhalten.Beispiel:Durchschnittliches Nettoentgelt: 80 EUR am TagMutterschaftsgeld: 13 EUR am TagArbeitgeber-Zuschuss: 80 EUR - 13 EUR = 67 EUR am TagGesamtbetrag: 13 EUR (Mutterschaftsgeld) + 67 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss) = 80 EUR am Tag2. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich als Selbstständige?Wer hat Anspruch?Selbstständige, die in der GKV versichert sind.Wie viel zahlt die Krankenkasse?Der Betrag entspricht dem Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70% des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommens und darf das Höchstkrankengeld nicht übersteigen.Beispiel:Vorheriges Bruttoeinkommen: 2.500 EUR im Monat (ca. 83,33 EUR am Tag).Krankengeld/Mutterschaftsgeld: 70% von 2.500 EUR = 1.750 EUR im Monat, also etwa 58,33 EUR am Tag.Gesamtbetrag: 58,33 EUR am Tag3. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich als Künstlerin oder Publizistin?Wer hat Anspruch?Künstlerinnen und Publizistinnen, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind.Wie viel zahlt die Krankenkasse?Der Betrag entspricht dem Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70% des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommens und darf das Höchstkrankengeld nicht übersteigen.Beispiel:Vorheriges Einkommen: 2.000 EUR im Monat (ca. 66,67 EUR am Tag).Krankengeld/Mutterschaftsgeld: 70% von 2.000 EUR = 1.400 EUR im Monat, also etwa 46,67 EUR am Tag.Gesamtbetrag: 46,67 EUR am Tag4. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich als Beschäftigte in einem Minijob?Wer hat Anspruch?Menschen in Minijobs, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Wie viel zahlt die Krankenkasse?Maximal 13 EUR am Tag zahlt die Krankenkasse.Bekomme ich einen Arbeitgeber-Zuschuss?In der Regel wird kein Arbeitgeber-Zuschuss gezahlt. Menschen in Minijobs erreichen oft nicht das erforderliche monatliche Einkommen, um einen Anspruch auf eine Aufstockung des Mutterschaftsgelds zu haben. Das Mutterschaftsgeld von 13 EUR am Tag kann in vielen Fällen bereits den Verdienst eines Minijobs abdecken, sodass eine Ergänzung durch den Arbeitgeber nicht notwendig ist.Beispiel:Durchschnittliches Nettoentgelt: 12 EUR am TagMutterschaftsgeld: 12 EUR am TagArbeitgeber-Zuschuss: 0 EURGesamtbetrag: 12 EUR (Mutterschaftsgeld) + 0 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss) = 12 EUR5. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich, wenn ich arbeitslos bin und Arbeitslosengeld I erhalte?Wer hat Anspruch?Schwangere Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengelds.Beispiel:Arbeitslosengeld: 1200 EUR Brutto im MonatMutterschaftsgeld: 40 EUR am Tag6. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich als Empfängerin von Grundsicherungsgeld?Wer hat Anspruch?Empfängerinnen von Grundsicherungsgeld haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Stattdessen bekommen sie Leistungen nach SGB II, die an ihre individuelle Situation angepasst werden.Beispiel:Eine Frau erhält Grundsicherungsgeld.Mutterschaftsgeld: Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Die Grundsicherung wird jedoch an die individuelle Situation angepasst.7. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich als Beamtin?Wer hat Anspruch?Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Sinne des Mutterschaftsgeldgesetzes (MuSchG). Stattdessen erhalten sie Beihilfe oder andere Mutterschaftsleistungen von ihrem Dienstherrn.Beispiel:Eine schwangere Beamtin hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 EUR.Mutterschaftsgeld: Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Beamtinnen erhalten stattdessen Beihilfe oder andere Mutterschaftsleistungen von ihrem Dienstherrn.8. Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich, wenn ich familienversichert bin?Wer hat Anspruch darauf?Frauen, die familienversichert sind (zum Beispiel weil sie über ihren Partner oder ihre Partnerin versichert sind und in der Regel nicht selbst arbeiten), haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie können aber beim Bundesamt für Soziale Sicherung Mutterschaftsgeld beantragen. Schneller Überblick: Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
Individuelle SituationAnspruch und Höhe des Mutterschaftsgelds
Als ArbeitnehmerinBei Versicherung in der GKV: Maximal 13 EUR am Tag von der Krankenkasse + Arbeitgeber-Zuschuss Beispiel:Durchschnittliches Nettoentgelt: 80 EUR am TagMutterschaftsgeld: 13 EUR am TagArbeitgeber-Zuschuss: 80 EUR - 13 EUR = 67 EUR am TagGesamtbetrag: 13 EUR (Mutterschaftsgeld) + 67 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss) = 80 EUR am Tag
Als SelbstständigeBei Versicherung in der GKV: In Höhe des Krankengelds (in der Regel 70% des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommens) Beispiel:Vorheriges Bruttoeinkommen: 2.500 EUR im Monat (ca. 83,33 EUR am Tag).Krankengeld/Mutterschaftsgeld: 70% von 2.500 EUR = 1.750 EUR im Monat, also etwa 58,33 EUR am Tag.Gesamtbetrag: 58,33 EUR am Tag
Als Künstlerin oder PublizistinBei Versicherung in der KSK: In Höhe des Krankengelds (in der Regel 70% des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommens) Beispiel:Vorheriges Einkommen: 2.000 EUR im Monat (ca. 66,67 EUR am Tag).Krankengeld/Mutterschaftsgeld: 70% von 2.000 EUR = 1.400 EUR im Monat, also etwa 46,67 EUR am Tag.Gesamtbetrag: 46,67 EUR am Tag
Als Beschäftigte in einem MinijobBei Versicherung in der GKV: Maximal 13 EUR am Tag Beispiel:Durchschnittliches Nettoentgelt: 12 EUR am TagMutterschaftsgeld: 12 EUR am TagArbeitgeber-Zuschuss: 0 EURGesamtbetrag: 12 EUR (Mutterschaftsgeld) + 0 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss) = 12 EUR
Bei Arbeitslosengeld IAnspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds
Bei GrundsicherungsgeldKein Anspruch auf Mutterschaftsgeld Stattdessen: Leistungen nach SGB II
Als BeamtinKein Anspruch auf Mutterschaftsgeld Stattdessen: Beihilfe oder andere Mutterschaftsleistungen vom Dienstherrn
Bei einer FamilienversicherungKein Anspruch auf MutterschaftsgeldStattdessen: Leistungen vom Bundesamt für Soziale Sicherung
Mehr Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, finden Sie hier: "Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?"
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