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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Schwangerschaft und Familie Entlastung für Familien Mutterschaftsgeld Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich gezahlt?
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich gezahlt? Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes hängt unter anderem davon ab, was Sie beruflich machen. Die verschiedenen Varianten erklären wir im Folgenden.
1. Mutterschaftsgeld für ArbeitnehmerinnenWer hat Anspruch darauf?Arbeitnehmerinnen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.Höhe des MutterschaftsgeldsMaximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse während der Mutterschutzfrist.ArbeitgeberzuschussDer Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, der den Unterschied zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem vorherigen Nettoverdienst ausgleicht.GesamtbetragArbeitnehmerinnen können insgesamt (Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss) bis zu ihrem vorherigen Nettoverdienst erhalten.Beispiel:Durchschnittliches Nettoentgelt: 80 Euro pro TagMutterschaftsgeld: 13 Euro pro TagArbeitgeberzuschuss: 80 Euro - 13 Euro = 67 Euro pro TagGesamtbetrag: 13 Euro (Mutterschaftsgeld) + 67 Euro (Arbeitgeberzuschuss) = 80 Euro pro Tag2. Mutterschaftsgeld für SelbstständigeWer hat Anspruch darauf?Selbstständige Frauen, die in der GKV versichert sind.Höhe des MutterschaftsgeldsEntspricht dem Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70% des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommen und darf das Höchstkrankengeld nicht übersteigen.Beispiel:Vorheriges Bruttoeinkommen: 2.500 Euro pro Monat (ca. 83,33 Euro pro Tag).Krankengeld/Mutterschaftsgeld: 70% von 2.500 Euro = 1.750 Euro pro Monat, also etwa 58,33 Euro pro Tag.Gesamtbetrag: 58,33 Euro pro Tag3. Mutterschaftsgeld für Künstler:innen und Publizist:innenWer hat Anspruch darauf?Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind.Höhe des MutterschaftsgeldEntspricht dem Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70% des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommen und darf das Höchstkrankengeld nicht übersteigen.Beispiel:Vorheriges Einkommen: 2.000 Euro pro Monat (ca. 66,67 Euro pro Tag).Krankengeld/Mutterschaftsgeld: 70% von 2.000 Euro = 1.400 Euro pro Monat, also etwa 46,67 Euro pro Tag.Gesamtbetrag: 46,67 Euro pro Tag4. Mutterschaftsgeld für Menschen in MinijobsWer hat Anspruch darauf?Menschen in Minijobs, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Höhe des MutterschaftsgeldsMaximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse.ArbeitgeberzuschussIn der Regel wird kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt, weil Menschen in Minijobs oft nicht das erforderliche monatliche Einkommen erreichen, um einen Anspruch auf eine Aufstockung des Mutterschaftsgeldes zu haben. Das Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Tag kann in vielen Fällen bereits den Verdienst eines Minijobs abdecken, sodass eine Ergänzung durch den Arbeitgeber nicht notwendig ist.Beispiel:Durchschnittliches Nettoentgelt: 12 Euro pro TagMutterschaftsgeld: 12 Euro pro TagArbeitgeberzuschuss: 0 EuroGesamtbetrag: 12 Euro (Mutterschaftsgeld) + 0 Euro (Arbeitgeberzuschuss) = 12 Euro5. Mutterschaftsgeld für arbeitslose Menschen (Arbeitslosengeld I)Wer hat Anspruch darauf?Schwangere Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes.Beispiel:Arbeitslosengeld: 1200 Euro Brutto im MonatMutterschaftsgeld: 40 Euro pro TagArbeitgeberzuschuss: entfällt6. Mutterschaftsgeld für Empfangende von BürgergeldWer hat Anspruch darauf?Bürgergeldempfänger haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Stattdessen erhalten sie Leistungen nach SGB II, die an ihre individuelle Situation angepasst werden.Beispiel:Eine Frau erhält Bürgergeld.Mutterschaftsgeld: Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Die Grundsicherung wird jedoch an die individuelle Situation angepasst.7. Mutterschaftsgeld für Beamtinnen und BeamteWer hat Anspruch darauf?Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Sinne des Mutterschaftsgeldgesetzes (MuSchG). Stattdessen erhalten sie Beihilfe oder andere Mutterschaftsleistungen von ihrem Dienstherrn.Beispiel:Eine schwangere Beamtin hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro.Mutterschaftsgeld: Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Beamtinnen erhalten stattdessen Beihilfe oder andere Mutterschaftsleistungen von ihrem Dienstherrn.8. Mutterschaftsgeld für FamilienversicherteWer hat Anspruch darauf?Frauen, die familienversichert sind (zum Beispiel weil sie über ihren Partner oder ihre Partnerin versichert sind und in der Regel nicht selbst arbeiten), haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Mehr Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, finden Sie hier: "Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?"
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