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Künstliche Befruchtung
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten beim TK-versicherten Ehepartner oder der Ehepartnerin. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Darüber hinaus bieten wir Ihnen mehrere Zusatzleistungen.
Vollständige Antwort
Damit wir uns an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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