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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot TK-Gesundheitskarte TK-Gesundheitskarte: Funktionen und Bestellung Was tun, wenn ich beim Arzt oder der Ärztin keine Gesundheitskarte habe?
Was tun, wenn ich beim Arzt oder der Ärztin keine Gesundheitskarte habe? Dafür haben wir eine Ersatzbescheinigung für Sie. Am schnellsten laden Sie sie direkt über die TK-App (Rubrik "Bescheinigungen") als PDF herunter. Alternativ kann die Praxis sie auch elektronisch bei uns anfordern.
Ersatzbescheinigung einfach über die TK-App oder "Meine TK" herunterladenMit der TK-App auf dem Smartphone geht das besonders schnell und bequem. Und unsere App bietet noch mehr: Sie finden dort weitere Funktionen, mit denen Sie viele Anliegen online direkt über das Smartphone erledigen können.
Die TK-App - vieles schnell erle­digen Funk­tionen der TK-App im Kurzüberblick
Die Ersatzbescheinigung bekommen Sie auch in unserem Online-Mitgliederbereich "Meine TK": Bescheinigung für einen Arztbesuch herunterladen Wenn Sie noch nicht unsere Online-Services nutzenMit der TK-App können Sie sich mit biometrischen Merkmalen einloggen - ganz ohne Versichertennummer und Passwort. So können Sie auch unterwegs unsere Online-Services wie den Versicherungsnachweis für die Praxis nutzen. 
Jetzt die TK-App herunterladen:Zur TK-App im Apple App StoreZur TK-App in Google Play
Die Arztpraxis fordert die Bescheinigung elektronisch bei uns anSeit dem 1. Juli 2025 können Arztpraxen die Ersatzbescheinigung direkt elektronisch von uns anfordern. Dafür müssen Sie der Praxis Ihr Einverständnis geben. Sprechen Sie einfach Ihre Arztpraxis an. Die Bescheinigung schicken wir verschlüsselt über ein besonders sicheres Netzwerk. Ihre Vorteile auf einen BlickDie Praxis hat sofort Ihre Versicherungsdaten.Sie müssen der Praxis Ihre Gesundheitskarte normalerweise später nicht mehr nachreichen.Alles läuft digital, sicher und ohne Papierkram.
Wichtig: Grundsätzlich können Sie die Versichertenkarte nachreichen. Tun Sie das allerdings nicht innerhalb von 10 Tagen, darf Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Behandlung privat berechnen. Er oder sie muss Ihnen aber das bezahlte Honorar erstatten, wenn Sie die Gesundheitskarte bis zum Quartalsende in der Praxis vorlegen.
 
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