Ja, das tun wir. Und zwar für die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und die Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt an unserem speziellen Vertrag teilnimmt. Eine Übersicht aller teilnehmenden Ärzt:innen finden Sie unter folgendem Link.

Weitere Details

Damit die Ärztin oder der Arzt direkt mit uns abrechnen kann, unterschreiben Sie in der Praxis eine Teilnahmeerklärung.