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Akupunktur ist bei bestimmten Erkrankungen eine Leistung der Techniker, die über die Versichertenkarte abgerechnet wird.

Weitere Details

Die Techniker übernimmt die Kosten, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten an

  • chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder
  • chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose leiden,

und

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine hochwertige Akupunkturausbildung nachgewiesen hat.

In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Der Therapeut oder die Therapeutin rechnet die Behandlung über die Versichertenkarte ab.

Je Indikation besteht ein Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung können Sie sich frühestens nach zwölf Monaten erneut behandeln lassen.

Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

Suchen Sie einen geeigneten Arzt oder eine Ärztin? Nutzen Sie unseren  TK-Ärzteführer .