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"Aut-idem" ist lateinisch und bedeutet: "oder das Gleiche". Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen kann. Dazu ist er sogar verpflichtet - wenn die Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept nicht vermerkt hat, dass kein Austausch stattfinden soll.

Weitere Details

Stellt die Arztpraxis ein Rezept aus, schreibt diese darauf den Namen des verordneten Medikaments oder Wirkstoffs.

Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld. Lässt die Ärztin oder der Arzt dieses Feld frei, bedeutet das, dass die Apotheke Ihnen, wenn es das gibt, ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff geben wird.

Damit gewährleistet ist, dass Sie ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität wie das von er Arztpraxis verordnete erhalten, darf die Apotheke die Aut-idem-Regelung nur in den folgenden Fällen anwenden:

  • Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels sind identisch.
  • Die Darreichungsform ist gleich oder austauschbar, zum Beispiel bei Tabletten und Dragees.
  • Das Mittel ist für eine gleiche Indikation zugelassen.

Wenn die Arztpraxis ein bestimmtes Medikament verordnet

Streicht die Arztpraxis das Aut-idem-Feld durch, darf die Apotheke kein anderes Medikament ausgeben.