Impfungen dürfen über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn sie in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt sind. Basis der Richtlinie sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut.
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Für die Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlen werden und in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen worden sind, müssen Sie nichts selbst bezahlen.
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Ja, wir übernehmen die Kosten, und zwar unabhängig vom Alter. Ausschlaggebend ist die Beurteilung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, ob eine Grippeschutzimpfung erforderlich ist.
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Ja, wenn Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt geimpft werden, gehört die Beratung mit dazu. Die Kosten werden über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet. Wir zahlen auch die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit der Reiseimpfung. Die Kosten für die ärztliche Impfleistung (Impfanamnese, Impfberatung, Verabreichung der Impfung und den Eintrag in den Impfausweis) und den Impfstoff zahlen Sie zunächst selbst und lassen sich anschließend von uns die Kosten erstatten.
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Die meisten Impfungen werden für das frühe Kindesalter empfohlen. Sie finden in der Regel im Rahmen der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen statt. Doch auch Jugendliche und Erwachsene sollten ihren Impfstatus und erforderliche Impftermine im Blick haben.
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Der Anspruch auf eine COVID-19-Impfung hängt vom Alter, Vorerkrankungen oder bestimmten beruflichen Risiken ab. Der Anspruch für die einzelnen Personengruppen ist sehr detailliert in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
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Für Schutzimpfungen, die aus beruflichen Gründen nötig sind, übernimmt in der Regel Ihr Arbeitgeber die Kosten. Sprechen Sie ihn am besten vor der Impfung darauf an.
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Ja, falls der Auslandsaufenthalt verpflichtend ist.Legen Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Kopie der Studien- oder Prüfungsordnung vor, aus der die Verpflichtung für den Auslandsaufenthalt hervorgeht, dann werden die Kosten direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet.
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Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie die Impfung für eine private Auslandsreise brauchen und die STIKO die Impfung empfiehlt. Außerdem muss die Impfung bei einer kassenärztlichen Praxis oder dem Gesundheitsamt stattfinden. Sie zahlen nur eine Zuzahlung von 10 Prozent für den Impfstoff, mindestens 5 bis höchstens 10 Euro.
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Das ärztliche Honorar erstatten wir Ihnen vollständig. Für den Impfstoff zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, aber mindestens 5 bis höchstens 10 Euro. Ihre Zuzahlung ziehen wir direkt von unserer Erstattung ab.
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Ja, wenn mindestens die erste Impfung mit einer privaten Auslandsreise zusammenhängt.Dann übernehmen wir die Kosten für die komplette Impfserie bis zur Grundimmunisierung - auch, wenn die letzten Impfungen nach der Reise erfolgen.
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Ja, wenn Ihre Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt nötig ist. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet über die medizinische Notwendigkeit.
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Besonders bequem können Sie die erforderlichen Unterlagen über "Meine TK" einreichen.
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Wir übernehmen die Kosten für Tabletten zur Vorbeugung (Prophylaxe) von Malaria, zum Beispiel Atovaquon oder Proguanil oder Chloroquin (nur in Gebieten ohne Chloroquin-Resistenz). Stand-by-Notfall-Medikamente bezahlen wir nicht.
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Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) lautet, dass die Schutzimpfung gegen Affenpocken für Personen mit erhöhtem Infektions- und Expositionsrisiko erfolgen sollte. In diesen Fällen übernimmt die TK die Kosten für die Impfung.
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