Die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss des Arbeitgebers. Beides wird in der regulären Höhe gezahlt.
Die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss des Arbeitgebers. Beides wird in der regulären Höhe gezahlt.