Es kommt darauf an, ob die Kurkliniken mit der TK einen Abholservice vereinbart haben. Welche Varianten es gibt, lesen Sie im Folgenden.
Weitere Details
Mit bestimmten Einrichtungen für Rehabilitation hat die Techniker einen Abholservice vereinbart.
Ob Ihre Kurklinik einen Abholservice hat, teilen wir Ihnen direkt in der Bewilligung mit. Sie werden dann zu Hause oder aus dem Krankenhaus abgeholt und direkt in die Kurklinik gebracht. Die Kosten für eine selbst organisierte An- und Abreise können wir in solchen Fällen grundsätzlich nicht erstatten.
Wenn die Kurklinik keinen Abholservice hat, erhalten Sie mit Ihrer Bewilligung einen Bestellbogen für Ihre Bahnfahrkarte.
Organisieren Sie Ihre An- und Abreise selbst, erstattet die Techniker Ihnen die Kosten, die entstanden wären, wenn Sie den Fahrkartenservice genutzt hätten. Hierfür können Sie unseren Service in "Meine TK" nutzen. Außerdem beteiligt sich die TK an den Gepäckkosten, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die Rechnung dafür vorlegen.
Antrag auf Fahrkostenerstattung
Dauert Ihre Reise im Einzelfall länger als acht Stunden, bezuschusst die Techniker die Verpflegungskosten. Ist es zwingend notwendig, dass Sie während der An- oder Abreise übernachten, erhalten Sie ein Übernachtungsgeld von der Techniker.
Gibt Ihr Arzt an, dass jemand Sie bei der Anreise begleiten muss oder dass Sie besondere Transportmittel nutzen müssen, ist unter Umständen eine Kostenübernahme durch die TK möglich. Gegebenenfalls überprüft der Medizinische Dienst die Einschätzung des Arztes.