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Brille und KontaktlinsenZuschüsse zu Brillengläsern, Kontaktlinsen, für Kinder oder Erwachsene - informieren Sie sich rund um die Leistungen der Techniker.
Fragen zu Brille und Kontaktlinsen
Wenn Ihre Fehlsichtigkeit auf einem Auge mehr als 6 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung mehr als 4 Dioptrien beträgt. Oder wenn Ihre Sehschärfe trotz Brille oder Kontaktlinse maximal 30 Prozent auf dem besseren Auge beträgt.
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Damit wir uns an den Kosten beteiligen können, muss Ihre Augenärztin oder Ihr Augenarzt die medizinische Notwendigkeit feststellen.
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Wir beteiligen uns an den Kosten für Gläser und Linsen in Höhe der vertraglich festgelegten Beträge. Diese Beträge richten sich nach Ihrer Sehstärke und der Art des Glases. Sie liegen zwischen 16 Euro und mehr als 100 Euro pro Glas. Ganz genau sagt Ihnen das Ihr Optiker oder Ihre Optikerin. Das Gestell, Pflegemittel für Linsen sowie die gesetzliche Zuzahlung bezahlen Sie selbst.
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Wir übernehmen die Kosten, wenn sie beim Augenarzt oder bei der Augenärztin stattfindet. Sehtests beim Augenoptiker oder bei der Augenoptikerin zahlen wir in bestimmten Fällen bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Erwachsenen dürfen wir keine Kosten dafür übernehmen.
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Nein, wir übernehmen hierfür keine Kosten.Das liegt daran, dass Arbeitsplatzbrillen nur dafür da sind, die Fehlsichtigkeit zum Bildschirm und zu Unterlagen auf Ihrem Schreibtisch zu überbrücken. Wenden Sie sich für die (anteilige) Kostenübernahme bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.
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Wir bezahlen die Brillengläser unabhängig von der Dioptrien-Anzahl. Wie bei Erwachsenen gibt es Beträge, die wir übernehmen. Wichtig: Die Brillengläser müssen vom Augenarzt oder der Augenärztin verordnet werden. Das Brillengestell zahlen Sie selbst.
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Weil wir nur dann die Kosten für die Brillengläser übernehmen und in Garantie- oder Streitfällen unterstützen können. Unsere Vertragspartner-Optiker:innen finden Sie über die
Vertragspartnersuche . Geben Sie unter dem Punkt "Weitere" "Brillen" oder "Kontaktlinsen" ein.
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Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt dann vor, wenn beide Augen trotz Brille nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung haben. Die Betroffenen brauchen beim Lesen dann oft vergrößernde Sehhilfen wie Leselupen, Lupenbrillen oder Bildschirmlesegeräte. Mehr als 6 Dioptrien auf einem Auge oder mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung gelten ebenfalls als schwere Sehbeeinträchtigung.
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