Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen: Vollrente wegen Alters, Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Ruhegehalt.
In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.