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Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten beziehen:

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters (aus der gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Ruhegehalt
  • ​​​​​​​Vorruhestandsgeld
  • ​​​​​​​Vergleichbare ausländische Leistungen
  • ​​​​​​​Vergleichbare Leistungen aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe

In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.