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Krankengeld: Das gilt für Selbstständige
Besonders bei Selbstständigen kann die Gesundheit das Berufsleben stark beeinflussen. Wenn sie krank werden, stehen sie oft vor großen Herausforderungen. Anders als bei Angestellten bekommen sie keine Lohnfortzahlung.
Als selbständige Person bekommen Sie bei einer längeren Krankheit ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von uns. Dafür ist es wichtig, dass Sie sich mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichern: TK-Wahlerklärung Krankengeld (
PDF, 608 kB)
Sie können den Versicherungsschutz mit Krankengeld auch im passwortgeschützten Bereich "
Meine TK " wählen. An die Wahl sind Sie für 3 Jahre gebunden.Für Sie gilt dann im Jahr 2026 unser Beitragssatz für Selbstständige von 17,29 Prozent. Wenn Sie ohne Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind, liegt er bei 16,69 Prozent. Beide Werte enthalten jeweils den TK-Zusatzbeitragssatz von 2,69 Prozent.
Früher Krankengeld mit TK-WahltarifMit unseren TK-Wahltarifen haben Selbstständige die Möglichkeit, schon vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu bekommen.
Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige?Ihr tägliches Krankengeld ab dem 43. Tag ist so hoch wie 70 Prozent Ihres täglichen Arbeitseinkommens. Wir berechnen es aus dem Arbeitseinkommen, für das Sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge gezahlt haben.Maximal zahlen wir Ihnen 135,63 Euro (2026) pro Tag. Wir zahlen das Krankengeld immer rückwirkend , nachdem Sie eine neue Krankschreibung bekommen haben oder wieder gesund sind.Falls Sie vor der Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert waren, müssen Sie die Beiträge dafür auch dann zahlen, wenn Sie Krankengeld erhalten. In der Regel sind Selbstständige nur in der Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Bei Ihnen ist die persönliche Situation anders?
Sollte sich bei Ihnen eine andere Konstellation ergeben, rufen Sie gern in unserem Fachzentrum für Krankengeld unter der Telefonnummer 040 - 460 66 14 00 an. Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz.
Hinweis: Haben Sie Krankengeld bekommen, müssen Sie dies auch in Ihrer Steuererklärung belegen. Wir übermitteln dem Finanzamt automatisch die Höhe und die Zeiträume des Krankengeldbezugs.
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung für Selbstständige, wie zum Beispiel zum Mindest- und Höchstbeitrag, finden Sie in unseren Antworten zu häufigen Fragen für Selbstständige .
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