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Sie können das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung bekommen. Mit unseren TK-Wahltarifen Krankengeld geht das schon früher.

Weitere Details

Egal, wie Sie sich entscheiden: Wir benötigen immer eine sogenannte  TK-Wahlerklärung Krankengeld (PDF, 608 kB) , an die Sie für drei Jahre gebunden sind.

Weitere Informationen, zum Beispiel auch zur Höhe des TK-Beitrags finden Sie unter

Wie wird der Beitrag für Selbstständige berechnet?