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Erhalte ich während der Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld? Während dieser Phase sind Sie weiterhin arbeitsunfähig krank. Daher bleibt Ihr Krankengeldanspruch erhalten.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Gehalt, verringert sich das Krankengeld entsprechend. Insgesamt erhalten Sie in dieser Zeit so viel Krankengeld, dass es zusammen mit dem aktuellen Gehalt nicht mehr ist als Ihr vorheriges Nettoarbeitsentgelt.
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