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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 4 auf einen Blick. 

Weitere Details

Leistungsübersicht Pflegegrad 4

Leistung

Betrag

Unterstützung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen)

Bis zu 1.778 Euro monatlich

Pflegegeld  bei Pflege durch eine private Pflegeperson

765 Euro monatlich

Kombinationsleistung

Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der monatliche Betrag errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson. 

Beratungseinsatz von Pflegefachkräften
  • Einmal pro Quartal verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld bekommen.
  • Einmal pro Quartal möglich, wenn Sie Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen erhalten.
Pflegeberatung

kostenlos

Entlastungsbetrag verwendbar für:

Bis zu 125 Euro monatlich

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

Tages- und Nachtpflege

Bis zu 1.612 Euro monatlich

Ersatzpflege *

Bis zu 1.612 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 806 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege

Bis zu 1.774 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.612 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege.

Vollstationäre Pflege

  • 1.775 Euro monatlich als Kosten-Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege
  • Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von 15 bis 75 %, abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 266 Euro monatlich

Pflege-Hilfsmittel
  • Verbrauchshilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich.
  • Hausnotruf Zuschuss von maximal 25,50 Euro monatlich
  • Technische Pflege-Hilfsmittel: Keine Begrenzung. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Wohnumfeld-Verbesserung
  • Bis zu 4.000 Euro
  • Bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt

Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften 

214 Euro monatlich

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Bis zu 2.500 Euro pro Person, bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung.

* Neu ab 2024: Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind haben Anspruch auf bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr.

Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.