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Wenn Sie ausschließlich durch Verwandte, Freunde oder Bekannte gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Der Grund: Sie und Ihre pflegenden Angehörigen sollen bei der Pflege bestmöglich unterstützt und beraten werden.

Weitere Details

Mit dem Schreiben, mit dem wir Ihnen Pflegegeld bewilligen, haben wir Sie über die Pflicht zum Beratungseinsatz informiert.