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Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal pro Quartal.

Weitere Details

Pflegegrad

1. Besuch

2. Besuch

3. Besuch

4. Besuch

Pflegegrad 2

01.01.-30.06.

01.07.-31.12.

Pflegegrad 3

01.01.-30.06.

01.07.-31.12.

Pflegegrad 4

01.01.-31.03.

01.04.-30.06.

01.07.-30.09.

01.10.-31.12.

Pflegegrad 5

01.01.-31.03.

01.04.-30.06.

01.07.-30.09.

01.10.-31.12.

Die erste Beratung zu Beginn der Pflege muss bei Ihnen zu Hause erfolgen. Danach kann jede zweite Beratung auch per Video durchgeführt werden. Dieses Verfahren gilt bis zum 30. Juni 2024.

Tipp: Am besten kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Termin und gegebenenfalls gleich auch den nächsten. So können Sie sicher sein, die Fristen einzuhalten und profitieren von der regelmäßigen Beratung.