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Ja, die TK übernimmt die Kosten bereits ab 20 Jahren in Höhe der Satzungsleistung. In einzelnen Bundesländern gibt es regionale Vereinbarungen.

Weitere Details

Die Mehrleistung der TK

Das Hautkrebs-Screening ("Hautscreening") können Männer und Frauen ab 20 Jahren bis 34 Jahren alle 24 Monate wahrnehmen. Es muss bei einem Facharzt oder einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder einem Dermatologen oder einer Dermatologin durchgeführt werden, der oder die an einem gesonderten Vertrag teilnimmt. In einzelnen Bundesländern gibt es abweichende Vereinbarungen.

Mehr zum Hautkrebs-Screening

Das gesetzliche Hautkrebsscreening

Ab 35 Jahren können Sie das Screening jedes zweite Jahr durchführen lassen. Es kann von folgenden Personengruppen durchgeführt werden, die an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben:

  • hausärztlich tätige Fachärztinnen oder Fachärzten für Allgemeinmedizin
  • Fachärztinnen oder Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Dermatologinnen und Dermatologen
  • Internistinnen und Internisten
  • praktische Ärztinnen und Ärzte

Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, ob und was über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann. In den berechtigten Praxen brauchen Sie nur Ihre TK-Gesundheitskarte vorzulegen.

Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin? Wir dürfen Ihnen zwar keine Ärztinnen und Ärzte empfehlen, aber eine Hilfe bei der Suche finden Sie im TK-Ärzteführer .