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Ja, die Kosten für frauenärztliche Krebsfrüherkennung werden direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet.

Weitere Details

Die Ärztin oder der Arzt untersucht ab dem Alter von

  • 20 Jahren jährlich die Genitalorgane. Außerdem wird Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen, das auf Krebszellen untersucht wird.
  • 30 Jahren zusätzlich jährlich die Brust und die Lymphknoten in dieser Region durch Abtasten. Sie werden außerdem zur regelmäßigen Selbstuntersuchung angeleitet.
  • Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein Pap-Abstrich (Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal) und zusätzlich ein HPV-Test gemacht. Mit dem HPV-Test wird untersucht, ob der Gebärmutterhals mit HP-Viren infiziert ist.
  • Zwischen 50 und 75 Jahren können Sie alle 24 Monate am Mammografie-Screening teilnehmen. Anspruchsberechtigte Frauen von 50 bis 69 Jahren erhalten regelmäßig eine Einladung von einer Zentralen Stelle. Die anspruchsberechtigten Frauen ab 70 bis 75 Jahre erhalten keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 01.07.2024 selbst für einen Untersuchungstermin bei ihrer zuständigen Zentralen Stelle anmelden. Das sogenannte  Mammografie-Screening findet in Zentren statt, die auf die Früherkennung von Brustkrebs spezialisiert sind. Sie haben bisher noch keine Einladung bekommen? Dann wenden Sie sich direkt an das Zentrum in Ihrer Nähe: https://www.mammo-programm.de/termin/

Darüber hinaus bieten viele Praxen Ultraschalluntersuchungen der Brust oder der Gebärmutter an. Diese sind nicht Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung und können daher lediglich privat in Rechnung gestellt werden. Die Kosten dafür dürfen wir nicht erstatten. 

Suchen Sie eine geeignete Praxis in Ihrer Nähe? Nutzen Sie unseren TK-Ärzteführer .