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Ja, sofern diese dazu dient, herzspezifische Risiken abzuklären und Tauchunfällen vorzubeugen. Ausgenommen sind Untersuchungen zu Berufszwecken. Die Untersuchung kann nur übernommen werden, wenn sie durch einen zugelassenen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin mit der Zusatzbezeichnung "Tauchmedizin" durchgeführt wird, oder wenn ein gesonderter Vertrag mit der TK besteht."  Ausgenommen sind davon die Rechnungen von Privatärztinnen und Privatärzten.

Sprechen Sie Ihren Arzt einfach bei der sportärztlichen Untersuchung an.