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Ja, sofern diese dazu dient, herzspezifische Risiken abzuklären und Tauchunfällen vorzubeugen. Ausgenommen sind Untersuchungen zu Berufszwecken. 

Weitere Details

Die Untersuchung kann nur übernommen werden, wenn sie durch einen zugelassenen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin mit der Zusatzbezeichnung "Tauchmedizin" durchgeführt wird, oder wenn ein gesonderter Vertrag mit der TK besteht."  Ausgenommen sind davon die Rechnungen von Privatärztinnen und Privatärzten.

Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt einfach bei der sportärztlichen Untersuchung an.

Eine Kostenerstattung für diese Untersuchung ist alle 24 Monate möglich.