Ja, sofern diese dazu dient, herzspezifische Risiken abzuklären und Tauchunfällen vorzubeugen. Ausgenommen sind Untersuchungen zu Berufszwecken. Die Untersuchung kann nur übernommen werden, wenn Sie durch einen zugelassenen Tauchmediziner durchgeführt wird oder ein gesonderter Vertrag mit der TK besteht. Sprechen Sie Ihren Arzt einfach bei der sportärztlichen Untersuchung an.