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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Krankengymnastik, Massagen und andere Heilmittel Muss ich für Krankengymnastik oder Massagen zuzahlen?
Muss ich für Krankengymnastik oder Massagen zuzahlen? Ja, Sie müssen für Krankengymnastik oder Massagen zuzahlen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Sie übernehmen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept, zahlbar in der Praxis. Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Behandlungsart. Die tatsächliche Höhe erfahren Sie von Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeut.
Sie leisten Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Grenze. Informieren Sie sich gern, wie Sie sich davon befreien lassen können: Befreiung von der Zuzahlung
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