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Um die verminderte Zuzahlungsgrenze in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie uns mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass Sie - oder ein gesetzlich versicherter Angehöriger - schwerwiegend chronisch erkrankt sind und sich in Dauerbehandlung befinden. Einen Vordruck, das sogenannte Muster 55, erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis.

Weitere Details

Sind Sie, Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger seit mehr als einem Jahr pflegebedürftig mit einem Pflegegrad ab 3, benötigen wir keine ärztliche Bescheinigung. Sollte die chronisch kranke Person nicht bei der TK versichert sein, benötigen wir eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse, bei der sie versichert ist.