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Damit wir Ihre chronische Erkrankung bei der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigen dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Weitere Details

Erste Voraussetzung: Die Krankheit muss ein volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einer Ärztin oder einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein; man spricht dann von einer sogenannten Dauerbehandlung.

Zweite Voraussetzung: Es muss mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt sein:

  • Sie müssen kontinuierlich medizinisch versorgt werden, damit sich nach Ansicht Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes die Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird.
  • Sie sind pflegebedürftig ab Pflegegrad 3.
  • Sie sind aufgrund der Krankheit mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert oder behindert.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, vermindert sich die Zuzahlungsgrenze für alle Angehörigen des Haushalts von zwei auf ein Prozent. Die Verminderung beginnt am 1.1. des Jahres, in dem die Behandlung der chronischen Erkrankung ein Jahr andauert.