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Die Befreiung gilt für ein Kalenderjahr und muss deshalb jedes Jahr neu beantragt werden.

Weitere Details

Für eine rechtswirksame Befreiung von den Zuzahlungen brauchen Sie eine schriftliche Zusage von der TK. Diese erhalten Sie, wenn wir Ihren Antrag positiv geprüft haben.

Volljährige TK-Versicherte erhalten bei bewilligter Zuzahlungsbefreiung einen Befreiungsausweis. Tragen Sie diesen am besten immer bei sich. Bei Vorlage des Ausweises in der ärztlichen Praxis werden Ihre Rezepte als gebührenfrei gekennzeichnet. Die gesetzliche Zuzahlung übernimmt dann direkt die TK für Sie.

Das Jahr ist um und Sie möchten sich erneut befreien lassen? 

Dann finden Sie hier die verschiedenen Möglichkeiten zur Zuzahlungsbefreiung und den Weg zum Antrag .

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen allgemeingültigen Zuzahlungsbefreiungs-Antrag.

Je nach Ihrer persönlichen Situation setzt sich der Antrag aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Deshalb bitten wir Sie uns anzurufen, so dass wir Ihnen im Anschluss den für Sie passenden Antrag mit allen erforderlichen Bestandteilen zuschicken können.