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Zahlt die TK die Vollnarkose bei zahnärztlichen Behandlungen? Wir übernehmen die Kosten für eine Narkose oder Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), wenn bei zahnärztlichen Behandlungen wie etwa mund-, kiefer- oder gesichtschirurgischen Eingriffen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Darüber entscheiden die zahnärztliche Praxis und die Anästhesistin oder der Anästhesist gemeinsam.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die TK Gesundheitskarte beiKindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit oder durch den Eingriff bedingt, eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist,bestimmten operativen Eingriffen, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist,Kontraindikationen gegen die Durchführung in Lokalanästhesie,Patientinnen und Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung oder schweren SpastikenDiese Behandlungen zahlen Sie selbstIn allen anderen Fällen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Eine Erstattung durch die TK ist nicht möglich. Beispiele: Gleichzeitige Entfernung aller vier Weisheitszähne - in der Regel reicht eine örtliche Betäubung oder die OP kann an mehreren Terminen erfolgenLachgassedierungMehr zum Thema: Was ist eine Vollnarkose? Damit keine Fragen offen bleiben: Zahnärztliche Beratungsstellen
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