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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Zahnersatz Ich brauche ein Zahnimplantat. Was zahlt die TK?
Ich brauche ein Zahnimplantat. Was zahlt die TK? Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist grundsätzlich keine Leistung, an der sich die gesetzliche Krankenversicherung beteiligen darf. Sie tragen daher die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst. Nur in seltenen, schweren Fällen dürfen wir Kosten übernehmen.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diesen werden Kronen oder Brücken befestigt. In der Regel dürfen wir keine Kosten für Implantat-Versorgungen übernehmen, weil sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.Von der TK erhalten Sie jedoch einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung. Das ist der zahnmedizinisch erforderliche Zahnersatz, der für Ihren Zahnbefund festgelegt wurde. Eine Brücke ist zum Beispiel die festgelegte Regelversorgung für einen fehlenden Zahn. Der Zahnersatz wird von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt bei uns beantragt und muss vor Beginn der Behandlung von uns geprüft werden.   So erhalten Sie den TK-Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz Das zahlt die TK bei Zahnersatz Kosten für Implantate mit Zusatzversicherung absichernIhr Eigenanteil an den Kosten kann hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie ihn erheblich senken. Eine für Sie individuell passende Zusatzversicherung finden Sie zum Beispiel auf Vergleichsportalen im Internet.Kostenübernahme bei Zahnimplantaten nur in seltenen, schweren FällenVom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen sind wenige Ausnahme-Indikationen für besonders schwere Fälle festgelegt worden. Besonders schwere Fälle bedeutet, dass schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist. Außerdem muss es für die Versorgung ein medizinisches Gesamtbehandlungs-Konzept geben, das sich aus zahn- und humanmedizinischen Bestandteilen zusammensetzt. Die reine Wiederherstellung der Kaufunktion gehört nicht dazu. Für diese Fälle kann ein Anspruch auf implantologische Leistungen - Implantat und Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) - bestehen.Das müssen wir vor Beginn der Behandlung prüfen. Schicken Sie uns dafür bitte eine Kostenaufstellung Ihrer kieferchirurgischen oder zahnärztlichen Praxis. Laden Sie die Unterlagen einfach über Ihr Postfach in Meine TK hoch (Nachricht an die TK)  oder senden Sie sie an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
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