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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Zahnvorsorge und Bonusheft Zahlt die TK die professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Zahlt die TK die professionelle Zahnreinigung (PZR)? Ja, ab dem 1. Oktober 2022 bezuschussen wir Zahnreinigungen für unsere Versicherten, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Zahnreinigungen müssen in einer Zahnarztpraxis durchgeführt werden, der Zuschuss beträgt bis zu 40 Euro (1-malig pro Kalenderjahr). Einen Zuschuss können Sie auch mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten.
Schnellzugriff Professionelle Zahnreinigung - Rechnung einreichen So bekommen Sie die Erstattung von unsNutzen Sie die TK-App oder Webseite: Verwenden Sie dafür die TK-App oder den passwortgeschützen Bereich "Meine TK" auf unserer Webseite.Ggf. TK-Postfach für schnelle digitale Antwort aktivieren: Wenn Sie nicht auf einen Erstattungsbrief per Post warten möchten, aktivieren Sie einfach Ihr Postfach in der TK-App oder in "Meine TK".Rechnung einreichen: Nachdem Sie Ihre Zahnreinigung bezahlt haben, laden Sie die Rechnung der Zahnarztpraxis hoch. Auf der Rechnung muss "professionelle Zahnreinigung" oder die Nummer "GOZ 1040" stehen. Weitere Dokumente sind nicht nötig. Bitte beachten Sie, dass wir die Rechnung nicht bezahlen können und zurücksenden, wenn die erforderlichen Angaben fehlen.  Bankverbindung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankdaten in der App oder auf der Webseite aktuell sind.Familienmitglieder: Nur für die vorgeblendeten Familienmitglieder kann ein Antrag online gestellt werden. Wenn Familienmitglieder selbst bei uns versichert sind, müssen sie ihren eigenen Account nutzen.Datum beachten: Wir erstatten keine Kosten für Zahnreinigungen, die vor dem 1. Oktober 2022 gemacht wurden. Jetzt TK-App installieren Download TK-App TK App im Apple Appstore TK App im Google Playstore Zuschuss zur PZR von einer ZahnzusatzversicherungIhr Eigenanteil an den Kosten kann hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie ihn erheblich senken. Eine für Sie individuell passende Zusatzversicherung finden Sie auf Vergleichsportalen im Internet.Die Rechnung können Sie zuerst an Ihre private Zahnzusatzversicherung oder an uns schicken. Die Erstattung hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab. Der Erstattungsbetrag wird angerechnet. Informieren Sie bitte uns oder die andere Versicherung, wie viel Geld Sie schon erstattet bekommen haben.Braucht die Zusatzversicherung eine schriftliche Bestätigung über unseren Zuschuss, senden Sie ihr unseren Erstattungsbrief zu.Uns reicht es, wenn Sie im Online-Antrag den Rechnungsbetrag um den Zuschuss der anderen Versicherung verringern.Warum bekomme ich eine Privatrechnung?Die PZR gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Sie kann daher nicht über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Deshalb bekommen Sie eine Privatrechnung. Wir zahlen Ihnen einen Zuschuss als Leistung, die in unserer Satzung festgelegt ist. Warum wird die PZR erst ab dem 18. Lebensjahr bezahlt?Im Vergleich zu Erwachsenen erhalten Versicherte zwischen 6 und 18 Jahren eine intensivierte Vorsorge über ihre TK-Gesundheitskarte - die sogenannte Individualprophylaxe . Somit bieten wir Kindern und Jugendliche schon umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Vorsorge/Prophylaxe.Mehr zum Thema: Wie lange kann ich meine Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen? Professionelle Zahnreinigung aus medizinischer Sicht
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