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Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beiträge zur Pflegeversicherung Wie hoch ist mein Beitrag zur Pflegeversicherung?
Wie hoch ist mein Beitrag zur Pflegeversicherung? Wie viel Sie für die Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, ob und wie viele Kinder Sie haben. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. 
Schnellzugriff Wie weise ich die Anzahl meiner Kinder für die Berechnung der Pflegeversicherungs-Beiträge nach? Eltern mit mehreren Kindern werden finanziell entlastet: Ihre Beiträge sinken mit steigender Kinderzahl. Ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren sinkt der Pflege-Beitrag pro Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte. Der geringere Beitrag wird bei beiden Elternteilen berücksichtigt.Mitglieder, die keine Kinder haben,  zahlen einen Zuschlag zum allgemeinen Pflegeversicherungs-Beitrag. Mehr zum Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung Berechnung der BeiträgeDie Beiträge zur Pflegeversicherung werden aus dem Einkommen berechnet, das auch für die Krankenversicherung zählt, höchstens aber bis zu einer bestimmten Grenze (monatlich 5.512,50 Euro).  Mehr zum beitragspflichtigen Einkommen
 
Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.01.2025 (ohne Sachsen)
MitgliedergruppeBeitragssätze ab 01.01.2025
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren4,2 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,4 %)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren3,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,8 %)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,55 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren3,1 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,3 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,05 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren2,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,8 %)
Sachsen: Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.01.2025
MitgliedergruppeBeitragssätze ab 01.01.2025
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren4,2 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,9 %)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren3,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,3 %)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,05 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren3,1 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,8 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,55 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren2,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,3 %)
Ihr Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung ab 01.01.2025 in Euro
Ihr beitragspflichtiges Einkommen (in Euro)Ohne KindBeitragssatz mit Zuschlag für Kinderlose 4,2 %Min. 1 KindAllgemeiner Beitragssatz 3,6 %2 KinderAllgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 0,25 % = 3,35 %3 KinderAllgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 0,5 % = 3,1 %4 KinderAllgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 0,75 % = 2,85 %5 KinderAllgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 1,0 % = 2,6 %
Mindesteinnahme 1.248,3352,4344,9441,8238,7035,5832,46
2.000,0084,0072,0067,0062,0057,0052,00
3.000,00126,00108,00100,5093,0085,5078,00
4.000,00160,00144,00134,00124,00114,00104,00
5.000,00210,00180,00167,50155,00142,50130,00
5.512,50*231,53 198,45184,67170,89157,11143,33
6.000,00231,53 198,45184,67170,89157,11143,33
*Dieser Betrag entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Ab dieser Grenze steigt der Beitrag nicht mehr.Mehr zum Thema:  Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung Befreiung von der TK-Pflegeversicherung
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