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Ersatzpflege Wenn pflegende Angehörige kurzzeitig die Pflege nicht übernehmen können, sorgt die Ersatzpflege für eine zeitlich begrenzte Vertretung in der häuslichen Pflege.
Häufige Fragen
Sie erhalten Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht versorgen kann. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind. 
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Seit dem 01.07.2025 steht Ihnen ein gemeinsames Jahresbudget für die Ersatzpflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Zudem wird der Anspruch von bisher 42 auf maximal 56 Tage erweitert. So können Sie den Betrag entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen für die Ersatzpflege und/oder die Kurzzeitpflege verwenden.
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Laden Sie den Antrag hier herunter und füllen ihn aus. Reichen Sie ihn einfach online über Ihr Postfach in Meine TK oder in der TK-App ein  ( Nachricht an die TK). Alternativ senden Sie ihn per Post an die aufgedruckte Adresse.Oder Sie rufen uns einfach an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00 
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Privatpersonen wie zum Beispiel Nachbarn, Angehörige, Freunde oder Bekannte können die Ersatzpflege übernehmen. Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig. Es ist auch möglich, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung für die Ersatzpflege zu nutzen. 
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Sie können die Ersatzpflege sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch nehmen. Stundenweise bedeutet, dass Ihre Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden ausfällt, zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Kinobesuch oder ähnliches. 
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Führt eine private Pflegeperson die Ersatzpflege durch, legen Sie gemeinsam mit ihr die Vergütung fest. Ein Abrechnungsformular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns dafür einfach an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00
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Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz haben Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege den Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind, seit Anfang 2024 folgende Vorteile:
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Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ergeben sich ab 1. Januar und ab 1. Juli 2025 einige Verbesserungen bei der Ersatzpflege. Wir geben Ihnen einen Überblick: 
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