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Beitragspflichtiges Einkommen
Häufige Fragen
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können.
Vollständige Antwort
Ja, für die Berechnung Ihres Beitrags gibt es Mindest- und Höchstgrenzen.
Vollständige Antwort
Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich versichert ist (sondern zum Beispiel privat), dann zählt das Einkommen für die Berechnung des Beitrags mit.
Vollständige Antwort
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