StartseiteLeistungen und MitgliedschaftGut versichert in jeder LebenslageVersichert als freiwilliges MitgliedBeitragspflichtiges Einkommen
Beitragspflichtiges Einkommen
Häufige Fragen
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können.
Vollständige Antwort
Ja, für die Berechnung Ihres Beitrags gibt es Mindest- und Höchstgrenzen.
Vollständige Antwort
Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich versichert ist (sondern zum Beispiel privat), dann zählt das Einkommen für die Berechnung des Beitrags mit.
Vollständige Antwort
Die TK verwendet Cookies, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Website-Besuch zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und der Übersicht der Cookies auf tk.de . Dort können Sie Ihre Einstellungen jederzeit nachträglich anpassen.
Details anzeigenDetails ausblenden
Sicherheit (erforderlich)
Wir authentifizieren Sie für einen sicheren Login, gewährleisten eine optimale Funktionalität der Website und speichern Ihre Cookie-Einstellungen.
Funktion
Wir stellen die Website auf allen Geräten optimal dar und erfahren, wie Besucher unsere Seite nutzen, um sie stetig zu verbessern.
Marketing
Wir möchten die Wirtschaftlichkeit unserer Werbemaßnahmen dauerhaft optimieren, indem wir den Erfolg unserer Kampagnen messen, Ihnen möglichst relevante Informationen anzeigen und verhindern, dass Ihnen wiederholt dieselben Werbeanzeigen angezeigt werden.
Dienste
Wir bieten vereinzelt Dienste von anderen Unternehmen (Dritten) an, wie z.B. Google Maps für Kartenansichten oder YouTube für die Anzeige von Videos. Wenn diese Cookies deaktiviert sind, können diese Inhalte nicht angezeigt werden.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.