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Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als freiwilliges Mitglied Häufige Fragen für freiwillig Versicherte Wie weise ich mein Einkommen nach, wenn ich freiwillig versichert bin?
Wie weise ich mein Einkommen nach, wenn ich freiwillig versichert bin? Freiwillig Versicherte, mit Ausnahme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, schreiben wir einmal jährlich an. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung reichen Sie bitte eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides zusammen mit unserem mitgeschickten Formular ein. Alternativ können Sie das dem Schreiben beigefügte Einmalkennwort nutzen. Noch einfacher: Sie laden die Nachweise über "Meine TK" hoch.
Schnellzugriff Nachricht an die TK Einkommen nachweisen ohne SteuerbescheidHaben Sie keinen Einkommensteuerbescheid oder geht wesentliches Einkommen daraus nicht hervor, senden Sie uns bitte andere geeignete Unterlagen in Kopie zu. Zum BeispielVerdienstbescheinigungen,Zinsbescheinigungen der Bank,Bescheide über Zahlungen von Behörden oder Trägern sozialer Leistungen,oder andere Belege über Zahlungen, die Sie erhalten haben.Anhand Ihrer Angaben und Nachweise ermitteln wir Ihr durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen pro Monat und berechnen daraus Ihre monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Ihren Beitrag ist grundsätzlich entscheidend, wie hoch Ihr Einkommen in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich sein wird.Unterlagen zusendenLaden Sie Ihre Nachweise einfach und bequem über Meine TK  hoch. Alternativ nutzen Sie das im Brief enthaltene Einmalkennwort, oder senden die Unterlagen zusammen mit dem Fragebogen aus unserem Brief an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):  Techniker Krankenkasse, 20901 Hamburg
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