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Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht rückgängig gemacht werden. Allerdings können andere gesetzliche Vorschriften dazu führen, dass Sie zeitweise trotzdem wieder versicherungspflichtig werden.

Weitere Details

Beispiel: Sie haben sich als Studentin von der Krankenversicherungspflicht der Studenten befreien lassen. Während Ihres Studiums beginnen Sie nebenher als Angestellte versicherungspflichtig zu arbeiten. Dadurch werden Sie krankenversicherungspflichtig. Wenn Sie Ihre Beschäftigung wieder aufgeben, sind Sie wieder von der Krankenversicherung der Studenten befreit.