Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnet die TK die Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihrem voraussichtlichen Beitrag als Selbstständige:r mit dem TK-Beitragsrechner.
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In der Tabelle sehen Sie die Höchst- und Mindestbeiträge zur Krankenversicherung abhängig davon, ob Sie mit oder ohne Krankengeld versichert sind. Außerdem finden Sie auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Höchst- und Mindestbeiträge für Selbstständige 2023
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | Pflegeversicherung | Pflegeversicherung mit Zuschlag** | |
---|---|---|---|---|
Beitragssätze | 15,8 %* | 15,2 %* | 3,05 % | 3,40 % |
Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat | monatliche Beiträge*** | monatliche Beiträge*** | monatliche Beiträge*** | monatliche Beiträge*** |
Höchstens 4.987,50 € | 788,03 € | 758,10 € | 152,12 € | 169,58 € |
Mindestens 1.131,67 € | 178,80 € | 172,01 € | 34,52 € | 38,48 € |
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent
** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,35 % zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
*** Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.
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